Häufige Fragen

Hier finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten dazu.

Informieren Sie sich schon vorab über Themen aus dem Bereich Termine, Rezepte und Behandlungen.

Zu welchem Thema möchten Sie sich informieren?

Heilmittelverordnungen – gesetzliche Krankenkassen

Wann muss eine Heilmittelverordnung spätestens begonnen werden?

Spätestens 27 Kalendertage nach Ausstellungsdatum.

Wie lange behält eine Verordnung ihre Gültigkeit?

Bei Verordnungen bis zu 6 Einheiten, müssen diese innerhalb von 3 Monaten ab dem ersten Behandlungstermin abgeschlossen werden.  Bei Verordnungen ab 7 Einheiten oder mehr, müssen diese innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Behandlungstermin abgeschlossen werden.

Wie lange darf eine Verordnung unterbrochen werden?

Die Unterbrechungsdauer liegt bei zwei Wochen. Unterbrechungen über diesen Zeitraum hinaus müssen begründet sein und dokumentiert werden.

Welche Kosten entstehen für mich?

Für Heilmittelverordnungen werden Zuzahlungen durch die Krankenkasse erhoben. Diese werden durch uns im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse beim ersten Termin von Ihnen eingezogen. Die Zuzahlung fällt je Verordnung an. Sollten Sie eine Befreiung von Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse besitzen und diese vorzeigen können, wird keine Zuzahlung erhoben.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Die Zuzahlung wird errechnet durch einen vorgegebenen Satz der Krankenkasse und hängt von Behandlungsart (Heilmittel) und der Menge an Behandlungen ab. Der Berechnungssatz beinhaltet aktuell pauschal 10 EUR je Rezept zzgl. 10% der Kosten der durchgeführten Heilmittel.

Beispiel: die Zuzahlung einer Verordnung über 6 Einheiten Krankengymnastik (KG) beträgt aktuell (stand Oktober 2021) 26,02 EUR.

Termine

Wie kann ich Termine vereinbaren?

Sie können Ihre Behandlungstermine bei uns vor Ort oder auch telefonisch vereinbaren. Bitte halten Sie in jedem Fall Ihre Heilmittelverordnung bereit, da eine Planung nur mit deren Angaben möglich ist.

Müssen alle Termine sofort vereinbart werden?

Wir empfehlen immer alle Termine sofort zu vereinbaren um Planungssicherheit für Patient und Praxis bieten zu können. Bitte kalkulieren Sie auch je nach aktueller Auslastung mit einer ggf. höheren Vorlaufzeit für Termine.

Können bereits vereinbarte Behandlungstermine verschoben oder abgesagt werden?

Sie können Ihre bereits vereinbarten Behandlungstermine bis zu 24h vor Beginn absagen oder verschieben. Sollten Sie Ihren Termin erst später absagen, versuchen wir natürlich Ihre reservierte Behandlungszeit anderweitig zu belegen. Bitte bedenken Sie aber, dass uns dies nicht immer möglich ist und es daher zu einer Ausfallrechnung in Höhe des Behandlungswertes kommen kann.

Wie viele Termine können je Woche durchgeführt werden?

Die Behandlungsmenge je Woche hängt von der vorgegebenen Frequenz auf Ihrer Heilmittelverordnung ab. Eine Abweichung ist nur nach begründeter Absprache mit der verordneten Arzt möglich.

Können auch Doppelbehandlungen durchgeführt werden?

Doppelbehandlungen sind grundsätzlich möglich, müssen allerdings als solche explizit durch den Arzt auf der Heilmittelverordnung gestattet werden.

Behandlungsablauf

Muss ich irgendetwas zu den Behandlungen mitbringen?

Bis auf die Zuzahlung beim ersten Termin muss nichts weiter mitgebracht werden. Sollten Ihnen Arztberichte oder sonstige Unterlagen zu Ihrer Diagnose vorliegen, dürfen Sie diese gerne mitbringen. Eine Behandlungsunterlage und ggf. weitere Hilfsmittel erhalten Sie von uns.

Gibt es Wartezeiten?

Anders wie bei einem Arztbesuch entstehen bei uns grundsätzlich keine Wartezeiten, da wir fixe Termine mit vordefinierten Behandlungszeiten haben. Allerdings kann es in bestimmten Situationen zu geringen Verzögerungen kommen. Bitte planen Sie einen Vorlauf von ca. 5 Minuten für die Anmeldung und die persönliche Vorbereitung zu jedem Ihrer Termine ein.

Wie läuft eine Behandlung ab?

Aufgrund der Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten einer Behandlung und Krankheiten, ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten. Der erste Termin einer Behandlungsreihe dient grundsätzlich der Befundung und Anamnese des Patienten, als auch der Planung der weiteren Schritte, Maßnahmen und Zielsetzung für die folgenden Therapiesitzungen.